Ab sofort ist das Aufsteigen lassen von sogenannten Himmelslaternen in Mecklenburg-Vorpommern verboten und kann als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 5000 Euro geahndet werden.
Nähere Informationen und den Gesetzestext finden Sie unter den Bürgerinformationen auf unserer Seite oder direkt unter diesen Link: Bürgerinformation/Himmelslaternen