Himmelslaternen

himmelslaterne2k Himmelslaternen sind ballonartige Leuchtkörper, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird. Das Aufsteigen lassen dieser, ist in Mecklenburg-Vorpommern durch die „Verordnung zur Verhütung von Bränden durch die Benutzung von ballonartigen Leuchtkörpern“ (pdf) ab sofort verboten.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig derartige Fluggeräte aufsteigen lässt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann Sie bis zu 5000 Euro kosten!

Durch Himmelslaternen kommt es immer wieder zu schweren Bränden und deshalb sind sie bereits in vielen Bundesländern verboten. Ab jetzt ist die Benutzung auch in Mecklenburg-Vorpommern untersagt.